Je nach Pflegegrad erhalten Bewohner*innen der WOGE-Sachleistungen für die ambulante Pflege gemäß § 36 SGB XI. sowie den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Eine Besonderheit für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind die zusätzlichen Leistungen nach § 38a SGB XI. Diese Leistungen sind an entsprechenden Voraussetzungen geknüpft, die in der WOGE erfüllt sind. Mit dieser Leistung wird die Koordinationskraft finanziert.
Soweit vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse im Voraus genehmigt, können auch Leistungen der Häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V in Anspruch genommen werden.
Ausführliche Informationen zu den Kosten erhalten Sie in der Kostenübersicht mit Erläuterungen.
Wenn Sie Interesse an einem Wohngruppenplatz haben, können Sie ein Vorreservierungsformular ausfüllen und uns zuschicken. Gerne können Sie telefonisch einen Gesprächstermin mit unserer Koordinationskraft Peter Kammerer vereinbaren: 0163 16 14 297 (bitte auf den AB sprechen).