Kurzkonzept der WOGE

 

Leitziel

Die in der WOGE lebenden Menschen werden darin unterstützt, ein teilhabeorientiertes, selbstverantwortetes, sinnerfülltes und würdevolles Leben bis zuletzt führen zu können.

Merkmale der Wohngruppe

Die Gestaltung der Tagesstruktur richtet sich nach den Prinzipien der Alltags- und Lebensweltorientierung. Im Personalmix geht es um das transdisziplinäre Zusammenspiel von medizinisch-pflegerischen, sozialen und hauswirtschaftlichen Kompetenzen. Die Wohngruppe ist in die Infrastruktur und das Gemeinschaftsleben des Stadtteils integriert.

Organisation

In der vollständig selbstverantwortete ambulant betreute Wohngruppe gibt es jeweils Einzelverträge für Vermietung, Alltagsbegleitung und Pflege. Alltagsbegleitung und Pflege werden ambulant durch einen von dem Bewohnergremium beauftragten Pflegedienst erbracht.

Begleitung und Pflege 

Alltagsbegleitung und Pflege werden in der Wohngruppe durch qualifizierte Alltagsbegleiter*innen und Pflegefachkräfte (Kernteam) geleistet. Nachts erfolgt die Begleitung und Pflege durch eine in der Wohngruppe anwesende Nachtwache. Alltagsbegleiter*innen und Nachtwachen sind bei einem Pflegedienst angestellt und werden über die Betreuungspauschale finanziert. Angehörige, Assistenzkräfte, bürgerschaftlich Engagierte, Pflegeschüler*innen, Menschen im freiwilligen sozialen Jahr beziehungsweise im Bundesfreiwilligendienst, Praktikanten*innen etc. ergänzen das Kernteam. 

Beteiligung Angehöriger
und bürgerschaftlich
Engagierter

Die Beteiligung Angehöriger und bürgerschaftlich Engagierter ist nach dem Leitsatz der „geteilten Verantwortung“ integraler Bestandteil des Konzepts der WOGE.

Angehörige können bis zu 15 Stunden im Monat in der Wohngruppe mitarbeiten und mindern durch diesen Teil des vergüteten Engagements die individuellen Betreuungskosten. Falls Angehörige die Mitarbeit in der Wohngruppe nicht selbst leisten könnenbeziehungsweise möchten, muss für die geforderte Stundenzahl eine Ersatzkraft, zum Beispiel des Assistenzdienstes, finanziert werden. 

Finanzierung

Miete und Nebenkosten

Tragen die Bewohner*innen selbst und gegebenenfalls der Sozialhilfeträger [1]

Haushaltsgeld

Tragen die Bewohner*innen selbst und gegebenenfalls der Sozialhilfeträger


Pflege und Betreuung

Anwesenheit der Alltagsbegleiter*innen im Tagdienst und Nachtdienstkräfte werden über die Betreuungspauschale finanziert.
Pflege- und Betreuungsleistungen, die über die Leistungen der Betreuungspauschale hinausgehen, werden ergänzend vom Pflegedienst übernommen.

Die Kosten für die Betreuungspauschale werden von den Bewohner*innen selbst beziehungsweise gegebenenfalls über den Sozialhilfeträger finanziert. Leistungen der Grund- und Behandlungspflege werden über SGB XI und SGB V sowie gegebenenfalls ergänzend über das SGB XII finanziert. [2]

Bewohner-
gremium

Die Bewohner*innen, in der Regel vertreten durch Bevollmächtigte beziehungsweise gesetzliche Betreuer*innen, bilden einen Zusammenschluss, das sogenannte Bewohnergremium. Diese Gemeinschaft hat das Hausrecht inne und entscheidet über alle wesentlichen Belange der Gemeinschaft, wie zum Beispiel, wer die Pflege und Betreuung bereitstellt, wer in die Wohngruppe einzieht, über die Höhe und Verwendung des Haushaltsgeldes, die Ausstattung der Wohnung, die Gestaltung der Tagesstruktur etc.

Kooperations-partner

Freiburger Modell

Die Wohngruppe ist über den WOGE e.V. Mitglied im Trägernetzwerk des „Freiburger Modells – Netzwerk Wohngruppen für Menschen mit Demenz e.V.“

Pflegedienst

Kooperation mit dem Pflegedienst "RegioPflegedienst, Klaus Klee GmbH"

Assistenzteam

Kooperation mit dem  "Assistenzteam Freiburg gGmbH"

 

 Konzeptverantwortung: WOGE e.V. vertreten durch den Vereinsvorstand (Fassung 01/05/2021)

 


[1] Die potentielle Finanzierung des Sozialhilfeträgers orientiert sich an den Kosten eines vergleichbaren Heimplatzes und ist nach oben hin gedeckelt.

[2] SGB V betrifft Krankenversicherung; SGB XI betrifft Pflegeversicherung; SGB XII betrifft Sozialhilfe.