Zielgruppe unserer Wohngruppe
Die WOGE-Wohngruppe bietet einen Lebensort für zehn Menschen mit Demenz, welche nicht mehr in der Lage sind, in ihrem bisherigen Lebensumfeld wohnen zu bleiben. Doch auch wenn die WOGE ihren Schwerpunkt auf die Begleitung von Menschen mit Demenz legt, schließt sie Menschen mit anderen Unterstützungsbedarfen nicht aus. Als Bewohner*innen kommen für die Wohngruppe demnach Menschen in Betracht, für die ein ungefährdetes Leben und eine ausreichende Pflege und Begleitung weder durch häusliche Pflege und Versorgung von Angehörigen noch durch die punktuellen Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes sichergestellt werden kann.
Bewerber*innen für die Wohngruppe sollten in der Lage sein, sich aktiv an der Gestaltung des Wohngruppenlebens zu beteiligen. Dies kann zum Beispiel durch die Mitwirkung bei einfachen Aufgaben der Haushaltsführung wie Tischdecken oder Wäschezusammenlegen erfolgen, ebenso durch die Beteiligung an gemeinsamen Gruppenaktivitäten. Voraussetzungen dafür sind ein Mindestmaß an Mobilität (dies ist auch im Rollstuhl gegeben) und Kommunikationsfähigkeit. Wichtig ist ebenso, dass für die Bewerber*innen das Leben in einer Gemeinschaft als positiv empfunden wird.
Die WOGE ist prinzipiell offen für Menschen mit unterschiedlichem kulturellem, sozialem oder religiösem Hintergrund. Das Probewohnen bietet die Möglichkeit auszuprobieren, ob die Wohnform der WOGE für den einzelnen Menschen geeignet ist. Nach Ende der Probewohnphase ist ein Auszug ohne Einhaltung von Fristen möglich.
Grenzen des Leistungsangebots in der WOGE-Wohngruppe
Dem Wohnen in der WOGE-Wohngruppe sind in seltenen Fällen auch Grenzen gesetzt, wenn das Leistungsangebot der ambulant betreuten Wohngruppe nicht ausreichend ist oder die Wohnform nicht zu den Bedürfnissen des Bewerbers/der Bewerberin passt. Grenzen bei der Aufnahme neuer Bewohner*innen bestehen zum Beispiel für Menschen, die rund um die Uhr die Anwesenheit einer Pflegefachkraft benötigen. Ebenso können keine Bewohner*innen aufgenommen werden, bei denen aufgrund einer psychischen Erkrankung oder aufgrund des demenziellen Krankheitsbildes ein hohes Maß an Selbstgefährdung beziehungsweise ein für die Gemeinschaft unvertretbares Maß an Fremdgefährdung oder Störung vorliegt. Diese Grenzen gelten auch für das spätere Leben in der Wohngruppe, wenn vorher alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um das gemeinschaftliche Leben in der WOGE zu ermöglichen und diese Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben.